Infos

 

Ablauf der Registrierung und Buchung als Hauptaussteller
  1. Um auf den Buchungsbereich für Aussteller zugreifen zu können, müssen Sie sich vorab mit Ihren persönlichen Daten registrieren. Die Registrierung ist jedes Jahr erneut erforderlich. So bleiben Ihre Daten bei uns immer auf dem aktuellsten Stand.
  2. Bei Ihrer Registrierung werden Sie nach einem Passwort gefragt. Dieses Passwort wählen Sie individuell aus. Zusammen mit Ihrer Email-Adresse und diesem Passwort können Sie sich im Anschluss an Ihre Registrierung in die Aussteller-Lounge einloggen und alle Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit Ihrer Standanmeldung durchführen (Messestandbuchung, Buchung von Ausstattung und Serviceleistungen, Katalogeintrag anlegen etc.).
  3. Anschließend an Ihre Registrierung bekommen Sie eine Bestätigungsmail mit einem PDF-Anhang, in welcher Sie nochmals Ihre Registrierungsdaten wie auch Ihre persönlichen Login-Daten im Überblick erhalten. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen auf!
Ablauf der Registrierung und Buchung als Mitaussteller
  1. Für Ihre Registrierung als Mitaussteller benötigen Sie die ID-Nummer Ihres Hauptausstellers. Diese ID-Nummer wird dem Hauptaussteller bei dessen Messestandbuchung zugeteilt. Die Registrierung als Mitaussteller erfordert zudem ein Passwort. Dieses Passwort wählen Sie individuell aus. Zusammen mit Ihrer Email-Adresse und diesem Passwort können Sie sich im Anschluss an Ihre Registrirung in die Aussteller_Lounge einloggen. Dort können Sie Ihren Katalogeintrag anlegen.
  2. Anschließend an Ihre Registrierung bekommen Sie eine Bestätigungsmail mit einem PDF-Anhang, in welcher Sie nochmals Ihre Registrierungsdaten wie auch Ihre persönlichen Login-Daten im Überblick erhalten. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen auf!
Was müssen Sie als Hauptaussteller beachten?
  1. Als Hauptaussteller belegen Sie einen eigenen Messestand oder teilen sich ggf. mit Mitausstellern als Vertreter eigener Firmen / als eigenständige Künstler mit je eigenem Katalogeintrag einen Messestand (Gemeinschaftsstand).
  2. Pro Aussteller (als Vertreter einer eigenen Firma / als eigenständiger Künstler) müssen mindestens 4 qm Standfläche angemietet werden.
  3. Alle notwendigen Buchungsschritte (Messestandfläche, Ausstattung & Serviceleistungen) werden über den Hauptaussteller abgewickelt. Der Hauptaussteller ist unser Ansprechpartner für alle Belange und Buchungen rund um den Messestand. Der Hauptaussteller ist Rechnungsnehmer für alle durchgeführten Buchungen.
  4. Ein Hauptaussteller erhält bei seiner Messestandbuchung eine ID-Nummer, die er ggf. an Mitaussteller weiterleitet. Mitaussteller benötigen diese ID-Nummer bereits bei ihrer Registrierung.
  5. Den Eintrag für den Aussteller-Messekatalog führt jeder Aussteller (egal ob Haupt- oder Mitaussteller) selbst aus. Die Rechnungsstellung über die gebuchten Einträge erfolgt jedoch ebenfalls an den Hauptaussteller.
  6. Für die GEMA-Anmeldung, bei Verwertung von gemapflichtigen Leistungen am Messestand, hat jeder Aussteller selbst zu sorgen bzw. die Kosten zu tragen. 
  7. Eine Standbuchung ist nur in Verbindung mit einem Standard-Katalogeintrag möglich. Ihr Katalogeintrag kann bis zum 08.12.2012 jederzeit von Ihnen eingesehen und bearbeitet werden.
Was müssen Sie als Mitaussteller beachten?

Als Mitaussteller (Vertreter einer eigenen Firma / als eigenständiger Künstler) sind Sie Teil eines Gemeinschaftsstandes.

  1. Pro Aussteller (als Vertreter einer eigenen Firma / als eigenständiger Künstler) müssen mindestens 4 qm Standfläche angemietet werden.                          (bspw. 1 Hauptaussteller + 1 Mitaussteller= 8m² Standflächenbelegung)
  2. Der Gemeinschaftsstand wird von einem der Aussteller als so genanntem Hauptaussteller gebucht. Alle dafür notwendigen Buchungsschritte (Messestandfläche, Ausstattung & Serviceleistungen) werden über diesen Hauptaussteller abgewickelt.
  3. Der Hauptaussteller ist unser Ansprechpartner für alle Belange und Buchungen rund um den Messestand. Der Hauptaussteller ist Rechnungsnehmer für alle durchgeführten Buchungen.
  4. Den Eintrag für den Aussteller-Messekatalog führt jeder Aussteller (egal ob Haupt- oder Mitaussteller) eines Gemeinschaftsstandes selbst aus. Die Rechnungsstellung über die gebuchten Einträge erfolgt jedoch ebenfalls an den Hauptaussteller.
  5. Falls die Aussteller eines Gemeinschaftsstandes zwingend eigene Rechnungen wünschen, sollte jeweils eine Registrierung als Hauptaussteller erfolgen und eine Standbuchung über die anteilig gemietete Standfläche durchgeführt werden. Im Standbuchungsformular ist im Feld Bemerkung Platz für die Namensangabe der Standpartner und die Angabe der Gesamtgröße des gemeinsam gemieteten Standes.
  6. Eine Standbuchung ist nur in Verbindung mit einem Standard-Katalogeintrag möglich. Ihr Katalogeintrag kann bis zum 08.12.2012 jederzeit von Ihnen eingesehen und bearbeitet werden.
Ort

Messe Freiburg, Europaplatz 1, 79108 Freiburg

Ein Übersichtsplan zum Messegelände- und zu den Messehallen ist hier abrufbar:
Geländeübersicht

Öffnungszeiten der Ausstellung

Dienstag,        05. Februar 2013    10:00-18:00 Uhr
Mittwoch,       06. Februar 2013    10:00-18:00 Uhr
Donnerstag,    07. Februar 2013    10:00-18:00 Uhr

Nach Schließung des Ausstellungsbereichs (Messehalle 2) werden die Zugänge in die Ausstellungshalle über das Foyer und die Messehallen 1 und 3 für Aussteller und Besucher aus Sicherheitsgründen geschlossen. Wir bitten daher die Aussteller, die Ausstellungshalle (Messehalle 2) bis spätestens 18:30 Uhr zu verlassen. Aussteller-Standparties nach 18:00 Uhr müssen bei der Messeleitung im Voraus angemeldet werden. Der Zeitraum ist auf 21:00 Uhr begrenzt.

Hallenplan 2013

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Impressionen aus der Austellerhalle

Standmieten (für alle 3 Messetage) 2013
  1. Reihenstand (1 Seite offen) € 85,00 / m²
  2. Eckstand (2 Seiten offen)    € 95,00 / m²
  3. Kopfstand (3 Seiten offen)   € 105,00 / m²
  4. Blockstand (4 Seiten offen)  € 115,00 / m²  
  5. Frühbucherbonus: Bei Buchung eines Messestandes bis zum 31. Juli 2012 wird ein Frühbucherrabatt von 10% auf die Standmiete (Netto- Quadratmeterpreis) gewährt.

Die Mindeststandgröße beträgt:

  • für einen Reihenstand 4 m² (zu einer Seite offen)
  • für einen Eckstand 6 m² (zu 2 Seiten offen)
  • für einen Kopf-/Blockstand 12 m² (zu 3 bzw. 4 Seiten offen)

Die Standmiete beinhaltet:

  • Teppichboden (anthrazit). Bitte informieren Sie uns, falls ein eigener Teppichboden mitgebracht wird.
  • Standauf- und Abbau, Standbegrenzungswände System „Loga“ oder System „Octanorm“
  • Bis 12 m² Standfläche 2 Ausstellerausweise pro Aussteller
  • Ab 15 m² Standfläche 3 Ausstellerausweise pro Aussteller
  • Ab 30 m² Standfläche 4 Ausstellerausweise pro Aussteller

Jeder Stand verfügt standardmäßig über 1 Stromanschluss mit 3 kW Anschlussleistung (Wechselstrom 230 V). Die Berechnung erfolgt pauschal mit € 50,00.

Die Bestellung zusätzlicher Serviceleistungen (z.B. Mobiliar, andersfarbiger Teppichboden, Starkstromanschluss, individuelle Standbeleuchtung, Standreinigung etc.) muss gesondert über die Servicebuchungen bei der Messestandbuchung erfolgen. Für alle Leistungen gilt: solange der Vorrat reicht. Vor-Ort-Buchungen sind nur begrenzt möglich. Bitte buchen Sie daher frühzeitig! Eine Stornierung von gebuchten Serviceleistungen nach Rechnungsstellung wird mit einer Aufwandspauschale von 20,00  belegt.

Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft werden als AUMA-Betrag je m² Standfläche € 0,60 erhoben. Die Beiträge werden getrennt in Rechnung gestellt. Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens (www.auma-messen.de).

Frühbucherbonus:
Bei Buchung eines Messestandes bis zum 31. Juli 2012 wird ein Frühbucherrabatt von 10% auf die Standmiete (Netto- Quadratmeterpreis) gewährt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Mehrwertsteuer.

Ausstellerverzeichnis

Der Grundeintrag im Ausstellerverzeichnis – im Katalog zur 25. Internationalen Kulturbörse Freiburg – ist verpflichtend, wird mit € 29,00 berechnet und umfasst:

  • Firma/Künstler
  • komplette Anschrift
  • Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail-Adresse, Internet-Adresse
  • Branchenangabe (Auswahlfeld)
  • Dienstleistungen und Genre (auf max. 50 Zeichen begrenzt)
  • Standnummer

Darüber hinaus können weitere Zusätze zum Katalogeintrag (Freitext, Vertretene KünstlerInnen, Produktionenliste, Logo) optional gebucht werden.

Zusatzbuchung Preis netto
Zusätzliche E-Mail-Adresse 10.00 EUR
Die Internetadresse als Link im Online-Ausstellerverzeichnis anzeigen 25.00 EUR
Zusätzliche Internet-Adresse 10.00 EUR
Die zusätzliche Internetadresse als Link im Online-Ausstellerverzeichnis anzeigen 20.00 EUR
Ein Kurzporträt als Freitext (max. 300 Zeichen, Abdruck unter Ihrem Katalog-Pflichteintrag) 35.00 EUR
Einbindung Ihres Logos (farbig, Ausgabeformat ca. 30x40 mm) 80.00 EUR
Einbindung eines zusätzlichen Logos (farbig, Ausgabeformat ca. 30x40 mm) 80.00 EUR
Vertretene KünstlerInnen
(Die angelegte Künstlerliste erscheint direkt unterhalb Ihres Standard-Katalogeintrages und muss von jedem Aussteller selbst über die Aussteller Lounge eingepflegt werden!
Bitte beachten: Ein Gesamtauszug all dieser angelegten Künstler wird zusätzlich im hinteren Teil des gebundenen Katalogs unter "Vertretene KünstlerInnen" aufgeführt.)
5,00 Euro / Stk.
Buchbare Produktionen und Programme
(Die angelegte Produktionenliste erscheint direkt unterhalb Ihres Standard-Katalogeintrages und muss von jedem Aussteller selbst über die Aussteller Lounge eingepflegt werden!.
Bitte beachten: Ein Gesamtauszug all dieser angelegten "Produktionen und Programme" wird zusätzlich im hinteren Teil des gebundenen Katalogs aufgeführt und wird nach Produktionsname gelistet.)
5,00 Euro / pro Zeile

Stichtag für Katalogeinträge im gebundenen Ausstellerkatalog ist der 07. Dezember 2012, 24:00 Uhr. Für Änderungen am Katalogeintrag, die nach dem genannten Termin durchgeführt werden, können wir nicht garantieren, dass sie im Druck für den gebundenen Ausstellerkatalog berücksichtigt werden können.

Alle ab dem 08. Dezember 2012 eingefügten Neu-Einträge finden sich auf einer separat dem Ausstellerkatalog beigefügten Nachtragsliste. Einträge und Änderungen werden bis zum 12. Januar 2013, 24:00 Uhr berücksichtigt.

Das Online-Ausstellerverzeichnis generiert sich automatisch aus den getätigten Katalogeinträgen der Aussteller und ist ein Jahr über www.kulturboerse.de abrufbar. Das Online-Verzeichnis umfasst Standnummer, Firma / Künstler, Email, Homepage, die Branchenangabe und die individuelle Angabe zur Dienstleistung. Angelegte Listen zu Künstlern und Produktionen erscheinen ebenfalls. Optionale Zusätze (z.b Freitexte), die im gebundenen Katalogeintrag abgedruckt werden, sind online nicht aufgeführt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Mehrwertsteuer.

Für alle Angaben im Ausstellerkatalog übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.

Kosten im Überblick 2013
Standmiete Reihenstand: € 85,00 m²
Eckstand:      € 95,00 / m²
Kopfstand:     € 105,00 / m²
Blockstand:    € 115,00 /m²
AUMA Gebühr € 00,60 /m²
Standard Strom € 50,00
Standard Katalogeintrag € 29,00

Individuell buchbare Serviceleistungen wie Mobiliar etc. oder optionale Zusätze im Katalogeintrag sind hier nicht aufgeführt.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Mehrwertsteuer.

Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM).

Standgestaltung

Systemwände:
Die leihweise Überlassung der von der Ausstellungsleitung errichteten Kojenrück- und -seitenwände (soweit zur Standabgrenzung notwendig) haben durchgehend eine Höhe von 2,50 m und pro Wandelement eine Breite von 1,00 m.
Die Wände des Loga-Systems
aus braunen Holzplatten werden nur im Rohbau erstellt; sie müssen von den Ausstellern bspw. mit Stoff bespannt oder unter Verwendung eines leicht löslichen Klebstoffes tapeziert (und danach gestrichen) werden. Eine Tapezierung des Loga-Systems mit weißer Rauhfasertapete durch den Veranstalter kann über die Servicebuchungen bei der Standanmeldung zum Preis von € 15,00 pro lfd. Wand-Meter optional bestellt werden. Das Streichen der (nicht tapezierten) Wände ist nicht gestattet. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Beim Streichen der Wände ist darauf zu achten, die Teppichfliesen nicht zu beschädigen. Beschädigungen (Farbflecken, Brandlöcher etc.) werden dem Aussteller mit Netto € 28,00 / Fliese Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten.
Die Wände des Octanorm-Systems sind aus hellgrau beschichteter Hartfaserplatte in Alurahmen. Ein Bekleben dieser Wände ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem doppelseitigem Klebeband möglich. Für eventuell entstandene Schäden an den Wänden durch Bekleben haftet der Aussteller. Die offenen Standseiten können mit einer Blende abgeschlossen werden. Pro lfd. Meter Blende werden € 15,00 netto berechnet. Die Blende kann bei Standbuchung bestellt werden.

Detaillierte Abmessungen des Octanormstandsystems finden Sie hier: Octanormstand Maße(1), Octanormstand Maße(2)

Standausstattung:
Die Messehalle ist über Deckenbeleuchtung und darüber hinaus einfallendes Tageslicht ausgeleuchtet. Individuelle Standbeleuchtung kann über unseren Servicepartner Schneider & Lämmlin gebucht werden. Siehe Dokument "Externe Servicepartner" innerhalb des Online-Buchungsbereichs der Aussteller Lounge.

Buchbare Serviceleistungen

Die Bestellung von Serviceleistungen kann nach Buchung eines Messestandes innerhalb der Aussteller Lounge durchgeführt werden.
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Externe Dienstleister

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Ihre Werbemöglichkeiten als Aussteller

Schalten Sie Ihre Anzeige im Messekatalog der IKF, den "Gelben Seiten" der Veranstaltungsszene.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Kundenbindung und laden Sie Ihre Kunden zur 25. IKF nach Freiburg ein. Ihre Kunden erhalten freien Eintritt! Wir senden Ihnen gerne bis zu 100 Gutscheine mit Eindruck Ihres Firmen- / Künstlernamens auf Bestellung zu. Alle auf Ihren Namen eingelösten Gutscheine werden Ihnen nach der Veranstaltung mit 15,00 € netto / Gutschein in Rechnung gestellt. Senden Sie einfach Ihre Bestellung an Frau Renate Ceri unter : renate.ceri@fwtm.de

Besondere Rücksichtnahme auf den Flugbereich

Der Aussteller wird darauf hingewiesen, dass sich in der Nähe des Ausstellungsgeländes der Verkehrslandeplatz Freiburg und der Hubschrauberlandeplatz auf der Chirurgie der Universitätsklinik Freiburg befindet.

Der Aussteller hat alles zu vermeiden, was den dortigen Flugbetrieb stören oder gar gefährden könnte, insbesondere: Es dürfen keine Lichtquellen (z. B. Laser o. ä. intensive Lichtquellen) installiert oder betrieben werden, die bei Flugbetrieb die Luftfahrzeugbesatzungen stören oder gar blenden können.

Es dürfen keine Funkanlagen oder Funksprechgeräte installiert oder betrieben werden, von denen Störungen der Funk- oder Funknavigationsanlagen des Verkehrslandeplatzes oder des Hubschrauberlandeplatzes oder der Anlagen an Bord der dort verkehrenden Luftfahrzeuge ausgehen.

Jegliche Emissionen sind unzulässig, die zur Sichtbehinderung für die am Verkehrslandeplatz oder am Hubschrauberlandeplatz verkehrenden Luftfahrzeuge führen könnten. Die Ausstellungsleitung weist darauf hin, dass bei Flugbetrieb mit entsprechenden Emissionen wie Lärm etc. der verkehrenden Luftfahrzeuge zu rechnen ist.

Wichtiger Hinweis für den Messebau

Das Bekleben, Nageln und Bohren der Messehallenwände, Türen, Glasflächen und des Hallenbodens ist nicht gestattet. Eventuell entstehende Schäden werden Ihnen weiterberechnet. Das Kleben von Teppichboden auf dem Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet.

Aufbau

Ausstellerhalle (Halle 2): Montag, den 04. Februar 2013, 8-18 Uhr

Zentralfoyer: Montag, den 04. Februar 2013, 8-17 Uhr

Stände, mit deren Aufbau bis Montag, 04. Februar 2013, 12 Uhr, nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers tapeziert (Loga), sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Am Aufbautag erhalten Sie auch Ihre Aussteller- und Parkausweise an der Information im Foyer (zwischen Halle 2 und Halle 3).

Zusätzliche Aufbautage

Falls durch Sonderaufbauten eine längere Aufbauzeit notwendig wird, kann in dringenden Fällen – sofern die Hallenkapazitäten dies zulassen – bei der Messe Freiburg ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Messebeginn bei der Messe Freiburg eingegangen sein.

Die Gebühr für einen zusätzlichen Aufbautag von 8 bis 17 Uhr beträgt € 250. Für jede weitere Stunde nach 17 Uhr bis max. 22 Uhr werden € 50 pro Stunde erhoben.

Abbau

Beginn des Abbaus Donnerstag, den 07. Februar 2013, 18:00 Uhr

Beendigung des Abbaus Freitag, den 08. Februar 2013, 12 Uhr

Der vorzeitige Abbau ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Messeleitung zulässig. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe der halben für die Veranstaltung vereinbarten Bruttostandmiete fällig.

Die Stände sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller. Im Freigelände aufgebautes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand des Geländes wiederhergestellt werden.

Müllentsorgung

Aussteller sind verpflichtet, den beim Aufbau und während der Messe auf dem eigenen Messestand anfallenden Müll selbst zu entsorgen oder einen externen Dienstleister mit der Standreinigung zu beauftragen (siehe Menüpunkt: Alle Informationen für Aussteller/Externe Dienstleister). Hinter den Messehallen sind entsprechende Container zur Müllentsorgung bereitgestellt. Die Gänge der Messehalle werden täglich von Seiten des Veranstalters gereinigt.

Haftung/Versicherung

Die FWTM haftet für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihr weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet sie allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. In allen übrigen Fällen haftet die FWTM, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung - wobei auch der An- und Abtransport des Ausstellungsgutes eingeschlossen werden kann - und einer Haftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden wird von der Ausstellungsleitung empfohlen (siehe Menüpunkt: Alle Informationen  für Aussteller/Externe Dienstleister).

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist fällig bis zum 11. Dezember 2012. Nach dem 11. Dezember 2012 ausgestellte Rechnungen sind sofort zahlbar.

Einwendungen gegen die Berechnung der Standmiete können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden.

Bei Zahlungsverzug kann die Ausstellungsleitung nach vorheriger Mahnung ohne Stellung einer Nachfrist über nicht vollbezahlte Stände anderweitig verfügen.

Rücktritt/Vertragsaufhebung

Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss dem Aussteller ausnahmsweise von der FWTM ganz oder teilweise ein Rücktritt von der Anmeldung oder eine Vertragsaufhebung zugestanden, so hat der Aussteller der FWTM dafür eine pauschale Entschädigung (Schadenspauschale, bezogen auf die Entgelte und die Vergütungen, die der FWTM bei Vertragsdurchführung zustünden) zu entrichten. Die Höhe der Schadenspauschale hängt davon ab, wann der FWTM die Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen:

Zeitpunkt des Zugang der Mitteilung des Ausstellers bei der FWTM Höhe der Schadenspauschale in % bezogen auf die Entgelte und Vergütungen, die der FWTM bei Vertragsdurchführung zustünden

Vier Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag (d.h. bis spätestens 30. September 2012) 25%
Weniger als vier, aber zwei Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/ Ausstellungstag (d.h. zwischen 01. Oktober und 30. November 2012) 50%
Weniger als zwei Monate vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag (d.h. nach 30. November 2012) 100%
Zusätzlich zu der Schadenspauschale hat der Aussteller die auf seine Veranlassung entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu ersetzen.

Weist der Aussteller nach, dass der FWTM kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der niedriger ist als die Schadenspauschale, hat er nur den entsprechend geminderten Ersatz zu leisten.

Der Antrag auf Rücktritt oder Vertragsaufhebung kann nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt oder die Vertragsaufhebung ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn die FWTM schriftlich hierzu ihr Einverständnis gegeben hat. Die FWTM kann ihr Einverständnis davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die FWTM berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Etwa entstehende Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers.

Besondere Vorschriften

Für die Einhaltung der feuerpolizeilichen, polizeilichen und gewerbepolizeilichen Vorschriften sind die Aussteller selbst verantwortlich. Das Rauchen ist innerhalb der Ausstellungshallen verboten. Der Einsatz von Gasflaschen innerhalb der Hallen und Zelthallen ist grundsätzlich verboten. Das Benutzen von gasgefüllten Luftballons bedarf der vorherigen Genehmigung der Messeleitung.

Doppelstöckige Stände bedürfen der vorherigen Genehmigung der dafür zuständigen Behörden.

Es ist untersagt, außerhalb des gemieteten Standes Prospektmaterial zu verteilen. Glücksspiele, Tombolas und Verlosungen sowie eintrittskartenabhängige Gewinnspiele sind grundsätzlich untersagt.

Verbot von Einweggeschirr

Die Verwendung von Einweggeschirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in wiederverwertbarem Mehrweggeschirr, z. B. Gläsern, oder in Pfandflaschen abgegeben werden. Dosen, Kunststoffbecher sowie Einwegflaschen dürfen nicht ausgegeben werden. Die Abgabe von Speisen in Einweggeschirr und Einweg-Portionspackungen ist nicht gestattet.

Handverkauf/Abgabe von Getränken oder Speisen

Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Ausstellungsleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gleiche gilt für die – auch unentgeltliche – Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben), wenn diese dem Aussteller durch professionelle Caterer geliefert werden. Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Auch hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten um 18 Uhr einzustellen.

Hausordnung

Die Ausstellungsleitung behält sich vor, eine Hausordnung mit weiteren Hinweisen, Terminen und Formularen zu erlassen und spätestens mit Standzuteilung zu übergeben.

Durchführung und rechtlicher Träger

Leitung, Aufbau, Durchführung und rechtlicher Träger der Ausstellung:

Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG
Messe Freiburg
Europaplatz 1
79108 Freiburg i. Br.

Telefon +49 (0)761/ 3881-02
Telefax +49 (0)761/ 3881-3006
E-Mail info@messe.freiburg.de

www.messe.freiburg.de

Im Namen und für Rechnung der Messe Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg.

Ansprechpartner für Messestandanfragen

Wiebke Wittkopp
Telefon: +49 (0)761 3881-3521
E-Mail: wiebke.wittkopp@fwtm.de

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