Bedingungen Messestand
Neben diesen Besonderen Ausstellungsbedingungen/ Bedingungen Messestand gelten für die 24. Internationale Kulturbörse Freiburg, im Interesse der Aussteller und zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, auch die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen ( des Fachverbandes Messen und Ausstellungen e.V..
Besondere Ausstellungsbedingungen
24. Internationale Kulturbörse Freiburg (IKF)
Fachmesse für Bühnenproduktionen und Musik
23.01.-26.01.2012
1. Ort
Messe Freiburg
Europaplatz 1
79108 Freiburg
Öffnungszeiten des Ausstellungsbereichs
Dienstag, 24. Januar 2012 10:00-18:00 Uhr
Mittwoch, 25. Januar 2012 10:00-18:00
Uhr
Donnerstag, 26. Januar 2012 10:00-18:00
Uhr
Nach Schließung des Aussstellerbereichs / Messehalle 2 werden alle Zugänge in die Ausstellungshalle über das Foyer und die Messehallen 1 und 3 für Aussteller und Besucher aus Sicherheitsgründen geschlossen. Wir bitten daher die Aussteller, die Ausstellungshalle / Messehalle 2 bis spätestens 18:30 Uhr zu verlassen.
Aussteller-Standparties nach 18:30 Uhr müssen bei der Messeleitung angemeldet werden. Der Zeitraum ist auf 21:00 Uhr begrenzt.
2. Standmieten (für alle 3 Messetage)
- für Künstler € 80,00 / m²
- für gewerbliche Aussteller (Agenturen, Dienstleister etc.) € 104,00 / m²
Die Mindeststandgröße beträgt für einen Reihenstand 4 m², für einen Eckstand 6 m², für einen Kopf-/Blockstand 12 m². Die Art des Standes ist durch die bestellte Größe nicht verbindlich.
Die Standmiete beinhaltet:
- Teppichboden (anthrazit) Bitte informieren Sie uns, falls eigener Teppichboden mitgebracht wird.
- Standauf- und Abbau, Standbegrenzungswände System „Loga“ oder System „Octanorm“
- Bis 12 m² Standfläche 2 Ausstellerausweise pro Aussteller
- Ab 15 m² Standfläche 3 Ausstellerausweise pro Aussteller
- Ab 30 m² Standfläche 4 Ausstellerausweise pro Aussteller
Ein obligatorischer Standard-Stromanschluss (Wechselstrom 230 V, Steckdose bis 3 kW) wird mit pauschal € 50,00 berechnet.
Die Bestellung zusätzlicher Serviceleistungen (z.B. Mobiliar, andersfarbiger Teppichboden, Starkstromanschluss, Blendenbeschriftung, Standreinigung etc.) muss gesondert über die Servicebuchungen bei der Messestandbuchung erfolgen. Für alle Leistungen gilt: solange der Vorrat reicht. Vor-Ort Buchungen sind nur begrenzt möglich. Eine Stornierung wie auch Änderungen von gebuchten Serviceleistungen nach Rechnungsstellung wird mit einer Aufwandspauschale von 20,00 Euro belegt.
Für den Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft werden als AUMA-Betrag je m² Standfläche € 0,60 erhoben. Die Beiträge werden getrennt in Rechnung gestellt. Der AUMA wahrt die vielfältigen Belange der deutschen Wirtschaft auf dem Gebiet des Ausstellungs- und Messewesens.
Frühbucherbonus
Bei Buchung eines Messestandes bis zum 31. Juli 2011 wird ein
Frühbucherrabatt von 10% auf die Standmiete (Netto-Quadratmeterpreis)
gewährt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Mehrwertsteuer.
Für die GEMA-Anmeldung, bei Verwertung von gemapflichtigen Leistungen am Messestand, hat jeder Aussteller selbst zu sorgen bzw. die Kosten zu tragen.3. Ausstellerverzeichnis
Der Grundeintrag im Ausstellerverzeichnis – Katalog zur 24. Internationalen Kulturbörse Freiburg – ist verpflichtend, wird mit € 29,00 berechnet und umfasst:
- Firma/Künstler
- komplette Anschrift
- Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail, Internet
- Branchenangabe (Auswahlfeld)
- Dienstleistungen und Genre (auf max. 50 Zeichen begrenzt)
- Standnummer
Darüber hinaus können weitere Zusätze zum Katalogeintrag (Freitext, Künstlerliste, Produktionenliste, Logo) optional gebucht werden.
Stichtag für Katalogeinträge im gebundenen Ausstellerkatalog ist der 7. Dezember 2011, 24:00 Uhr. Für Änderungen am Katalogeintrag, die nach dem genannten Termin durchgeführt werden, können wir nicht garantieren, dass sie im Druck für den gebundenen Ausstellerkatalog berücksichtigt werden können.
Alle ab dem 08. Dezember 2011 eingefügten Neu-Einträge finden sich auf einer separat dem Ausstellerkatalog beigefügten Nachtragsliste. Einträge auf der Nachtragsliste umfassen nur den Standard-Eintrag und nur begrenzt Zusatzbuchungen.
Im Online-Ausstellerverzeichnis umfasst der Standard-Eintrag Name Firma/Künstler, E-Mail, Webpage, Branche, Dienstleistung und Standnummer. Darüber hinaus kann optional die Verlinkung mit bis zu zwei Internet-Adressen gebucht werden.
Für alle Angaben im Ausstellerkatalog übernimmt der Veranstalter keine Gewähr.
4. Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM).
5. Standgestaltung
Die leihweise Überlassung der von der Ausstellungsleitung errichteten Kojenrück- und -seitenwände (soweit zur Standabgrenzung notwendig) haben durchgehend eine Höhe von 2,50 m und pro Wandelement eine Breite von 1,00 m. Die Wände des Loga-Systems aus braunen Holzplatten werden nur im Rohbau erstellt; sie müssen von den Ausstellern bespannt oder unter Verwendung eines leicht löslichen Klebstoffes tapeziert (und ggf. gestrichen) werden. Eine Tapezierung des Loga-Systems mit weißer Raufasertapete durch den Veranstalter kann über die Servicebuchungen bei der Standanmeldung zum Preis von € 15,00 pro lfd. Wand-Meter optional bestellt werden. Das Streichen der (nicht tapezierten) Wände ist nicht gestattet. Alles verwendete Material muss schwer entflammbar sein.(Brandschutzklasse 1). Beim Streichen der Wände ist darauf zu achten, die Teppichfliesen nicht zu beschädigen. Beschädigungen (Farbflecken, Brandlöcher etc.) werden dem Aussteller mit Netto € 28,00 / Fliese Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Weitere Auflagen bezüglich der Standgestaltung bleiben vorbehalten. Die Wände des Octanorm-Systems sind aus hellgrau beschichteter Hartfaserplatte in Alurahmen. Ein Bekleben dieser Wände ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem doppelseitigem Klebeband möglich. Für eventuell entstandene Schäden an den Wänden durch Bekleben haftet der Aussteller. Die offenen Standseiten können mit einer Blende abgeschlossen werden.
6. Besondere Rücksichtnahme auf den Flugbereich
Der Aussteller wird darauf hingewiesen, dass sich in der Nähe des Ausstellungsgeländes der Verkehrslandeplatz Freiburg und der Hubschrauberlandeplatz auf der Chirurgie der Universitätsklinik Freiburg befindet.
Der Aussteller hat alles zu vermeiden, was den dortigen Flugbetrieb stören oder gar gefährden könnte, insbesondere: Es dürfen keine Lichtquellen (z. B. Laser o. ä. intensive Lichtquellen) installiert oder betrieben werden, die bei Flugbetrieb die Luftfahrzeugbesatzungen stören oder gar blenden können.
Es dürfen keine Funkanlagen oder Funksprechgeräte installiert oder betrieben werden, von denen Störungen der Funk- oder Funknavigationsanlagen des Verkehrslandeplatzes oder des Hubschrauberlandeplatzes oder der Anlagen an Bord der dort verkehrenden Luftfahrzeuge ausgehen.
Jegliche Emissionen sind unzulässig, die zur Sichtbehinderung für die am Verkehrslandeplatz oder am Hubschrauberlandeplatz verkehrenden Luftfahrzeuge führen könnten.
Die Ausstellungsleitung weist darauf hin, dass bei Flugbetrieb mit entsprechenden Emissionen wie Lärm etc. der verkehrenden Luftfahrzeuge zu rechnen ist.
7. Wichtiger Hinweis für den Messebau
Das Bekleben, Nageln und Bohren der Messehallenwände, Türen, Glasflächen und des Hallenbodens ist nicht gestattet. Eventuell entstehende Schäden werden Ihnen weiterberechnet. Das Kleben von Teppichboden auf dem Hallenboden ist nur mit rückstandsfrei entfernbarem Profi-Verlegeband für Teppich- und PVC-Beläge (DIN 18365) gestattet.
8. Aufbau
Montag, den 23. Januar 2012, 8-18 Uhr.
Stände, mit deren Aufbau bis Montag, 23. Januar 2012, 12 Uhr, nicht begonnen worden ist, werden auf Kosten des Ausstellers tapeziert (Loga), sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
9. Zusätzliche Aufbautage
Falls durch Sonderaufbauten eine längere Aufbauzeit notwendig wird, kann in dringenden Fällen – sofern die Hallenkapazitäten dies zulassen – bei der Messe Freiburg ein schriftlicher Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Messebeginn bei der Messe Freiburg eingegangen sein. Die Gebühr für einen zusätzlichen Aufbautag von 8 bis 17 Uhr beträgt € 250. Für jede weitere Stunde nach 17 Uhr bis max. 22 Uhr werden € 50 pro Stunde erhoben.
10. Abbau
Beginn des Abbaus
Donnerstag, den 26. Januar 2012, 18:00 Uhr
Beendigung des Abbaus
Freitag, den 27. Januar 2012, 12 Uhr
Der vorzeitige Abbau ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Messeleitung zulässig. Bei Zuwiderhandlungen berechnen wir eine Gebühr von € 150,00.
Die Stände sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen der Standausrüstungen, der Wände, des Fußbodens und des Geländes haftet der Aussteller. Im Freigelände aufgebautes Material muss restlos entfernt und der ursprüngliche Zustand des Geländes wiederhergestellt werden.
11. Müllentsorgung
Aussteller sind verpflichtet, den beim Aufbau und während der Messe auf dem eigenen Messestand anfallenden Müll selbst zu entsorgen oder einen externen Dienstleister mit der Standreinigung zu beauftragen (siehe Servicebuchungsbereich Auflistung "Externe Dienstleister"). Hinter den Messehallen sind entsprechende Container zur Müllentsorgung bereitgestellt. Die Gänge der Messehalle werden täglich von Seiten des Veranstalters gereinigt.
12. Haftung/Versicherung
Die FWTM haftet für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihr weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet sie allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. In allen übrigen Fällen haftet die FWTM, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Der Abschluss einer Ausstellungs-Versicherung - wobei auch der An- und Abtransport des Ausstellungsgutes eingeschlossen werden kann - und einer Haftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden wird von der Ausstellungsleitung dringend empfohlen. Siehe hierfür auch im Servicebuchungsbereich Auflistung "Externe Dienstleister".
13. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist fällig bis zum 11. Dezember 2011. Nach dem 11. Dezember 2011 ausgestellte Rechnungen sind sofort zahlbar. Einwendungen gegen die Berechnung der Standmiete können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug kann die Ausstellungsleitung nach vorheriger Mahnung ohne Stellung einer Nachfrist über nicht vollbezahlte Stände anderweitig verfügen.
14. Rücktritt/Vertragsaufhebung
Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgtem Vertragsabschluss dem Aussteller ausnahmsweise von der FWTM ganz oder teilweise ein Rücktritt von der Anmeldung oder eine Vertragsaufhebung zugestanden, so hat der Aussteller der FWTM dafür eine pauschale Entschädigung (Schadenspauschale, bezogen auf die Entgelte und die Vergütungen, die der FWTM bei Vertragsdurchführung zustünden) zu entrichten. Die Höhe der Schadenspauschale hängt davon ab, wann der FWTM die Mitteilung des Ausstellers zugeht, von seiner verbindlichen Anmeldung oder dem erfolgten Vertragsabschluss Abstand nehmen zu wollen:
| Zeitpunkt des Zugang der Mitteilung des Ausstellers bei der FWTM | Höhe der Schadenspauschale in % bezogen auf die Entgelte und die Vergütungen, die der FWTM bei Vertragsdurchführung zustünden |
|---|---|
| Vier Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag (d.h. bis spätestens 30. September 2011) | 25% |
| Weniger als vier, aber zwei Monate oder mehr vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag (d.h. zwischen 01. Oktober und 30. November 2011) | 50% |
| Weniger als zwei Monate vor dem ersten Messe-/Ausstellungstag (d.h. nach 30. November 2011) | 100% |
15. Zusätzlich zu der Schadenspauschale hat der Aussteller die auf seine Veranlassung entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu ersetzen.
Weist der Aussteller nach, dass der FWTM kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der niedriger ist als die Schadenspauschale, hat er nur den entsprechend geminderten Ersatz zu leisten.
Der Antrag auf Rücktritt oder Vertragsaufhebung kann nur schriftlich erfolgen. Der Rücktritt oder die Vertragsaufhebung ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn die FWTM schriftlich hierzu ihr Einverständnis gegeben hat. Die FWTM kann ihr Einverständnis davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die FWTM berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Fall hat der Aussteller keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Etwa entstehende Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Ausstellers.
16. Besondere Vorschriften
Für die Einhaltung der feuerpolizeilichen, polizeilichen und gewerbepolizeilichen Vorschriften sind die Aussteller selbst verantwortlich. Das Rauchen ist innerhalb der Ausstellungshallen verboten. Der Einsatz von Gasflaschen innerhalb der Hallen und Zelthallen ist grundsätzlich verboten. Das Benutzen von gasgefüllten Luftballons bedarf der vorherigen Genehmigung der Messeleitung.
Doppelstöckige Stände bedürfen der vorherigen Genehmigung der dafür zuständigen Behörden.
Es ist untersagt, außerhalb des gemieteten Standes Prospektmaterial zu verteilen. Glücksspiele, Tombolas und Verlosungen sowie eintrittskartenabhängige Gewinnspiele sind grundsätzlich untersagt.
17. Verbot von Einweggeschirr
Die Verwendung von Einweggeschirr ist untersagt. Getränke dürfen nur in wieder verwertbarem Mehrweggeschirr, z. B. Gläsern, oder in Pfandflaschen abgegeben werden. Dosen, Kunststoffbecher sowie Einwegflaschen dürfen nicht ausgegeben werden. Die Abgabe von Speisen in Einweggeschirr und Einweg-Portionspackungen ist nicht gestattet.
18. Handverkauf/Abgabe von Getränken oder Speisen
Handverkauf oder Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben) jeder Art gegen Entgelt bedarf einer besonderen Genehmigung der Ausstellungsleitung sowie einer gaststättenrechtlichen Genehmigung. Hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gleiche gilt für die – auch unentgeltliche – Abgabe von Getränken oder Speisen (auch von Kostproben), wenn diese dem Aussteller durch professionelle Caterer geliefert werden. Der Ausschank alkoholischer Getränke bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, auch wenn er kostenlos erfolgt. Auch hierfür ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Abgabe von Waren aller Art, einschließlich von Speisen und Getränken, ist außerhalb der Gaststätten um 18 Uhr einzustellen.
19. Hausordnung
Die Ausstellungsleitung behält sich vor, eine Hausordnung mit weiteren Hinweisen, Terminen und Formularen zu erlassen und spätestens mit Standzuteilung zu übergeben.
20. Durchführung und rechtlicher Träger
Leitung, Aufbau, Durchführung und rechtlicher Träger der Ausstellung:
Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG
Messe Freiburg
Europaplatz 1
79108 Freiburg i. Br.
Telefon +49 (0)761/ 3881-02
Telefax +49 (0)761/3881-3006
E-Mail info@messe.freiburg.de
Im Namen und für Rechnung der Messe Freiburg Objektträger GmbH & Co. KG, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg.
Ansprechpartner für Messestandanfragen:
Wiebke Wittkopp
Telefon: +49 (0)761 3881-3521
E-Mail: wiebke.wittkopp@fwtm.freiburg.de










