Schön, dass Sie sich für eine Teilnahme interessieren...
... und die IKF als internationale Kultur-Plattform nutzen möchten, um Ihren künstlerischen Projekten noch mehr „Schwung“ zu geben!
Das umfangreiche Kurzauftritt-Programm der IKF bietet dafür optimale Rahmenbedingungen – hier erfahren Sie alles Wichtige zum Thema.
Hinweis: Bewerbungen für eine Mitwirkung im Rahmen der Opening-Gala, des Varieté-Abends sowie der „Specials“ und „Sonderschauen“ sind nicht möglich.
1. Was ist ein Kurzauftritt?
Ein Kurzauftritt – oder Showcase – ist ein Live-Auftritt mit einer Länge von max. 20 Minuten auf einer der zur Verfügung stehenden Spielstätten/Bühnen.
Ziel ist es, dem Fachpublikum in dieser Zeit einen möglichst umfassenden Eindruck Ihrer aktuellen Produktion zu vermitteln, die Neugierde der Veranstalter:innen zu wecken und sie von Ihrem künstlerischen Schaffen zu überzeugen.
Hinweis zu Walk Acts: Künstler:innen/Gruppen dieser Kategorie können sich mit ihrer Walk Act-Produktion zu festgelegten Zeiten (in der Regel 1 x täglich) im Foyer und im Zentralfoyer präsentieren. Ein Auftritt auf den vorhandenen Bühnen ist nicht vorgesehen. Alle anderen Regelungen gelten identisch.
2. Wie sind die Konditionen?
Der Kurzauftritt ist für die Künstler:innen/Gruppen kostenpflichtig; die Auftrittsgebühr beträgt in allen Bereichen (Darstellende Kunst, Musik, Straßentheater) 336,00 € (Corona-Sonderrabatt gegenüber dem regulären Preis von 420,00 €) zzgl. MwSt. Sie fällt erst an, wenn ein:e Künstler:in für einen Live-Auftritt ausgewählt wurde und ihre/seine Teilnahme verbindlich bestätigt hat.
Der Künstler/die Künstlerin wird in Druckerzeugnissen der IKF genannt sowie auf der Homepage präsentiert.
Bei Änderungen bzw. einer Absage der IKF live vor Ort aufgrund einer behördlichen Verordnung wegen des Coronavirus wird der/die Künstler:in umgehend kontaktiert und über etwaige alternative Teilnahmemöglichkeiten informiert.
Weiter verpflichtet die Teilnahme mit einem Kurzauftritt zur Buchung eines Messestandes: die Künstler:innen/Gruppen müssen während der gesamten Messe in der Ausstellerhalle über einen eigenen oder den Stand einer Agentur vertreten sein.
Der Messestand muss (spätestens) nach Zusage des Kurzauftritts umgehend separat gebucht werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Standbuchung.
Künstler:innen/Gruppen, die ihre Teilnahme mit einem Kurzauftritt bestätigt haben, verpflichten sich mindestens bis zur Bekanntgabe der genauen Auftrittszeiten ihre Verfügbarkeit an allen Tagen der Kulturbörse zu gewährleisten.
Wird ein bereits zugesagter Kurzauftritt von der Künstlerin bzw. dem Künstler/der Gruppe oder dessen Agentur abgesagt, wird eine Stornierungsgebühr fällig.
Bei Absage eines Kurzauftritts aufgrund von Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (z. B. Erkrankung des/der Künstlers/der Künstlerin an Covid-19 zum Zeitpunkt der IKF; Reisebeschränkungen für den Fall, dass der Künstler/die Künstlerin aus einem Gebiet/Land kommt, das vom Auswärtigen Amt, BMG und BMI zum Zeitpunkt, an dem die IKF stattfindet, als Risikogebiet/Risikoland im Hinblick auf Covid-19 eingestuft ist und der Künstler/die Künstlerin daher in Quarantäne müsste, um nach Deutschland einreisen oder um in sein/ihr Herkunftsland zurückreisen zu können) entfällt die Bezahlung der Stornierungsgebühr.
Bei Absage bis zum:
31.10.2022: 50% der Auftrittsgebühren
30.11.2022: 75% der Auftrittsgebühren
Bei Absage ab dem
01.12.2022: 100% der Auftrittsgebühren
3. Wie kann ich mich bewerben? Wie geht es weiter?
Bewerben können sich grundsätzlich alle Künstler:innen/Gruppen aus den Bereichen Darstellende Kunst, Musik und Straßentheater (Performances & Walk Acts). Da aufgrund der Corona-Pandemie seit März 2020 nur sehr wenige öffentlichen Veranstaltungen mehr stattfinden konnten, ist es für die Bewerbung nicht erforderlich, dass vor dem Bewerbungsschluss ein öffentlicher Auftritt und die Premiere der eingereichten Produktion stattgefunden hat.
Zwischen zwei IKF-Auftritten müssen mindestens drei Jahre liegen.
Diese Regelung gilt nicht für Künstler:innen, welche eine Zusage für einen Live-Auftritt für die abgesagte 34. IKF 2022 bekommen haben. Diese Künstler:innen können sich erneut für die 35.IKF bewerben.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsformular in der IKF-Lounge. Für die Bereiche Darstellende Kunst und Musik bis jeweils 08. Juli, für Straßentheater (Performances & Walk Acts) bis 15. September 2022.
Auswahlkommissionen in jedem Genre wählen nach Bewerbungsschluss im Rahmen einer Jurysitzung die Künstler:innen/Gruppen – inklusive Warteliste – für die kommende IKF aus. Die Mitglieder der Auswahlkommissionen sind Fachleute aus der Branche (Veranstalter:innen, Künstler:innen, Medienvertreter:innen usw.) und wechseln jährlich. Die Entscheidungen der Auswahlkommissionen sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anschließend werden die Künstler:innen/Gruppen benachrichtigt (Künstler:innen/Gruppen aus den Bereichen Darstellende Kunst und Musik bis Ende August, Bewerber:innen aus dem Bereich Straßentheater bis Mitte Oktober des jeweiligen Jahres). Künstler:innen/Gruppen, die über die Warteliste einen Platz erhalten, werden kurzfristig benachrichtigt, sobald sich eine Möglichkeit für einen Kurzauftritt ergibt.
4. Bewerbungsmaterial
Im Online-Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit alle notwendigen Informationen für Ihre Bewerbung anzugeben, inkl. Videolinks und Promotion-Material. Das Zusenden weiterer Unterlagen ist in der Regel nicht notwendig.
Falls Ihnen nicht alle Unterlagen digital vorliegen, können Sie uns diese auch postalisch zusenden. Die Versandadresse erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung im Anschluss an die getätigte Online-Bewerbung.
Wichtig! Hinweise zum Videomaterial:
Das Videomaterial ist die wichtigste Bewerbungsunterlage bei der Auswahl der Kurzauftritte. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Bild und Ton jederzeit und in guter Qualität zur Verfügung stehen.
Bei einer Bewerbung für den Bereich Darstellende Kunst oder Straßentheater werden zusammenhängende Video-Sequenzen benötigt, die vollständige Szenen darstellen. Zusammengeschnittene Trailer und Interviews sind für die Jury wenig aussagekräftig.
Bei einer Bewerbung für den Bereich Musik senden Sie bitte ausschließlich Video-Ausschnitte mit der Besetzung, mit der Sie sich für die IKF bewerben. Bitte wählen Sie ausschließlich Aufnahmen, die nicht älter als zwei Jahre sind.
5. Wie sind die technischen Rahmenbedingungen?
Während der IKF stehen in den Messehallen mehrere professionell ausgestattete Bühnen zur Verfügung.
Die eingereichten Produktionen müssen auf den vorhandenen Bühnen realisierbar sein.
Übersteigen die technischen Anforderungen die vorhandenen Bühnenausstattungen, können diese ggf. erweitert werden. Die Kosten tragen die Künstler:innen/die Gruppe. Können technische Anforderungen nicht erfüllt werden, so behält es sich die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) vor, auch bereits ausgewählte Künstler:innen/Gruppen von der Teilnahme auszuschließen.
Walk Acts können sich zu festgelegten Zeiten im Foyer und im Zentralfoyer – nicht in den Ausstellungshallen! – bewegen. Hier sind keine technischen Ausstattungen vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, ob eine Produktion als Walk Act (Foyer, Zentralfoyer) oder als Straßentheater Performance definiert wird, obliegt der FWTM.
6. Wie ist der Ablauf eines Kurzauftritts?
Alle ausgewählten Künstler:innen/Gruppen erhalten EINE Auftrittszeit während der IKF (Ausnahme: Walk Acts).
Bühnenzuweisung, Dauer des Kurzauftritts (max. 20 Min.) und die Reihenfolge der Kurzauftritte werden von der FWTM, in Absprache mit der Technik festgelegt. Wünsche hinsichtlich des Auftrittstages, der Auftrittszeit oder des Auftrittsortes können nicht berücksichtigt werden.
Wichtig: Bei der IKF gibt es keine normalen Soundcheck-Zeiten. Die Soundcheck-Zeit beträgt in der Regel 10 Min. Alle diesbezüglichen Wünsche müssen mit der Technik im Vorfeld der IKF besprochen und von ihr genehmigt werden.