Schön, dass Sie sich für eine Teilnahme interessieren...

... und die IKF als internationale Kultur-Plattform nutzen möchten, um Ihre künstlerischen Projekte einem Fachpublikum zu zeigen.

Die IKF bietet dafür optimale Rahmenbedingungen – untenstehend erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Showcases. 

Hier geht es zur Bewerbung

 

1. Was ist ein Showcase?

Ein Showcase ist ein Live-Auftritt auf einer der zur Verfügung stehenden Spielstätten/Bühnen. Die Showcases finden am Di, 26. Und Mi, 27. Januar 2027 statt.

Die Dauer der Showcases beträgt 15 Minuten. Bands ab drei Personen können auf der Musikbühne 25 Minuten spielen. Eine Änderung der Showcase-Zeit ist nach Vertragsabschluss nicht mehr möglich.

NEWCOMER

Unter einem Newcomer verstehen wir einen Künstler, eine Gruppe, die noch kein Soloprogramm hat oder mit dem ersten eigenen Soloprogramm an die Öffentlichkeit geht. Musiker sollten nicht mehr als 5 eigene Songs veröffentlich haben. Zusätzlich dürfen die Künstler in der jeweiligen Sparte noch nie auf der IKF aufgetreten sein.

Die Newcomer präsentieren sich am Montag auf der Bühne K 6-9 (ggf. im Zentralfoyer) mit einer Auftrittsdauer von 5 Minuten vor Fachpublikum.

Ziel ist es, dem Fachpublikum in dieser Zeit einen möglichst umfassenden Eindruck Ihrer aktuellen Produktion zu vermitteln, die Neugierde der Veranstalter zu wecken und sie von Ihrem künstlerischen Schaffen zu überzeugen.

Hinweis zu Walk-Acts: Künstler und Ensembles dieser Kategorie können sich mit ihrer Walk- Act-Produktion in der Ausstellerhalle bewegen und sich pro Tag einmal für 45 Minuten in einer Parade durch das Zentralfoyer und Längsfoyer präsentieren.
Ein Auftritt auf den vorhandenen Bühnen ist nicht vorgesehen.
Alle anderen Regelungen gelten identisch.

2. Wie sind die Konditionen?

Der Showcase ist für die Künstler und Ensembles kostenpflichtig.

Die Auftrittsgebühr beträgt:

  • Bereich Darstellende Kunst und Theater im öffentlichen Raum 400,- € zzgl. MwSt.
  • Bereich Musik für Solokünstler und Duos 400,- € und für Bands ab drei Personen 450,- €. zzgl. MwSt.
  • Walking-Acts: 300€ zzgl. MwSt.

Die Auftrittsgebühr fällt erst an, wenn ein Künstler bzw. Ensemble für einen Showcase ausgewählt wurde und die Teilnahme verbindlich bestätigt hat.

Die Künstler bzw. Ensembles werden in Druckerzeugnissen der IKF, sowie auf der Homepage präsentiert.

Weiter verpflichtet die Teilnahme mit einem Showcase zur Buchung eines Messestandes: Die Künstler und Ensembles müssen während der gesamten Messe in der Ausstellerhalle über einen eigenen oder den Stand einer Agentur vertreten sein.

Der Messestand muss (spätestens) nach Zusage des Showcases umgehend separat gebucht werden. Sie finden weitere Informationen zur Standbuchung auf unserer Webseite.

Künstler und Ensembles, die ihre Teilnahme mit einem Showcase bestätigt haben, verpflichten sich mindestens bis zur Bekanntgabe der genauen Auftrittszeiten ihre Verfügbarkeit am 26. und 27. Januar 2027 der Kulturbörse zu gewährleisten.

NEWCOMER

Der Auftritt ist kostenpflichtig. Die Gebühr von 230€ fällt erst an, wenn ein Künstler bzw. ein Ensemble für einen Auftritt ausgewählt wurde und seine Teilnahme verbindlich bestätigt hat. In dem Preis ist neben dem Auftritt auch die Standpräsenz (Octanormwand 1 x 2 Meter) mit inbegriffen.

Die Teilnahme mit einem Auftritt verpflichtet die Künstler und Ensembles während der gesamten Messe in der Ausstellerhalle präsent zu sein, damit das Fachpublikum mit Ihnen vor Ort in Kontakt treten kann.

Die Künstler bzw. Ensembles werden in Druckerzeugnissen der IKF, sowie auf der Homepage präsentiert.

 

Wird ein bereits zugesagter Showcase vom Künstler, dem Ensemble oder der Agentur abgesagt, wird eine Stornierungsgebühr fällig.

Bei Absage bis zum:

31.10.2026: 50% der Auftrittsgebühren

30.11.2026: 75% der Auftrittsgebühren

Bei Absage ab dem

01.12.2026: 100% der Auftrittsgebühren

Gelingt der FWTM, bei einer Absage einen Ersatz aus der Warteliste zu finden, den sie auf keiner anderen freien Auftrittszeit hätte platzieren können, so behält sie gegen den/die vom Vertrag zurückgetretenen Künstler bzw, Agentur einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 25% des Beteiligungspreises. Das Recht der FWTM einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Künstler bzw. Agentur kann eine Herabsetzung des pauschalen Aufwendungsersatzes fordern, wenn er nachweist, dass der FWTM nur geringere Aufwendungen entstanden sind.

3. Wie kann ich mich bewerben? Wie geht es weiter?

Bewerben können sich grundsätzlich alle Künstler und Ensembles aus den Bereichen Darstellende Kunst, Musik und Theater im öffentlichen Raum (Performances & Walk Acts). Für die Bewerbung ist es erforderlich, dass vor dem Bewerbungsschluss ein öffentlicher Auftritt und die Premiere der eingereichten Produktion stattgefunden hat.

Zwischen zwei IKF-Auftritten eines Künstlers müssen mindestens drei Jahre liegen. Ist die Person noch in anderen Gruppen tätig, kann sie sich trotzdem nach kürzerer Zeit wieder bewerben. Genauso, wenn sich das Genre oder Programm signifikant geändert hat.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsformular auf der IKF-Website. Für die Bereiche Darstellende Kunst und Musik bis jeweils 15. Juni 2026, für Theater im öffentlichen Raum (Performances & Walk Acts) bis 14. September 2026.

Auswahlkommissionen in jedem Genre wählen nach Bewerbungsschluss im Rahmen einer Jurysitzung die Künstler und Ensembles – inklusive Warteliste – für die kommende IKF aus. Die Mitglieder der Auswahlkommissionen sind Fachleute aus der Branche (Veranstalter, Künstler, Medienvertreter usw.) und wechseln jährlich. Die Entscheidungen der Auswahlkommissionen sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Anschließend werden die Künstler und Ensembles benachrichtigt (Künstler und Ensembles aus den Darstellende Kunst und Musik bis ca. Ende Juli, Bewerber aus dem Bereich Theater im öffentlichen Raum bis ca. Mitte Oktober des jeweiligen Jahres). Künstler und Ensembles, die über die Warteliste einen Platz erhalten, werden kurzfristig benachrichtigt, sobald sich eine Möglichkeit für einen Showcase ergibt.

Produktionen mit queerfeindlichen, sexistischen, antisemitischen, rassistischen und menschenverachtenden oder sonstigen diskriminierenden Inhalten werden ausgeschlossen.

 

4. Bewerbungsmaterial

Im Online-Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit alle notwendigen Informationen für Ihre Bewerbung anzugeben, inkl. Videolinks und Promotion-Material. Das Zusenden weiterer Unterlagen ist in der Regel nicht notwendig.

Wichtig! Hinweise zum Videomaterial:

Die Videos sind die wichtigsten Materialen für die Bewerbungen bei der Auswahl der Showcases. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Bild und Ton jederzeit und in guter Qualität zur Verfügung stehen. Videos von einem Live-Aufritt sind für die Jury am aussagekräftigsten.

Bitte verwenden Sie nur YouTube und Vimeo Links. Keine Dropbox oder WeTransfer Links.

Bei einer Bewerbung für den Bereich Darstellende Kunst oder Theater im öffentlichen Raum werden zusammenhängende Video-Sequenzen benötigt, die vollständige Szenen darstellen. Zusammengeschnittene Trailer und Interviews sind für die Jury wenig aussagekräftig.

Bei einer Bewerbung für den Bereich Musik senden Sie bitte ausschließlich Video-Ausschnitte mit der Besetzung, mit der Sie sich für die IKF bewerben. Bitte verwenden Sie Aufnahmen, die bestenfalls nicht älter als zwei Jahre sind.

 

5. Wie sind die technischen Rahmenbedingungen?

Während der IKF stehen in den Messehallen mehrere professionell ausgestattete Bühnen zur Verfügung.

Die eingereichten Produktionen müssen auf den vorhandenen Bühnen realisierbar sein.

Vorhandene Backline:

  • voll ausgestattetes Schlagzeug
  • ein Flügel
  • ein Gitarren Amp
  • zwei Bass Amps

Übersteigen die technischen Anforderungen die vorhandenen Bühnenausstattungen, können diese ggf. erweitert werden. Die Kosten dieser Erweiterungen tragen die Künstler und Ensembles. Dies beinhaltet ebenso die Kosten für Backline, welche nicht standardisiert von der FWTM zur Verfügung gestellt wird. Können technische Anforderungen nicht erfüllt werden, so behält es sich die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) vor, auch bereits ausgewählte Künstler und Ensembles von der Teilnahme auszuschließen.

Walk Acts können sich zu festgelegten Zeiten im Foyer und im Zentralfoyer im Rahmen einer Parade und dauerhaft in der Ausstellungshalle bewegen. Hier sind keine technischen Ausstattungen vorgesehen. Die endgültige Entscheidung, ob eine Produktion als Walk Act (Foyer, Zentralfoyer) oder als Performance definiert wird, obliegt der FWTM.

 

6. Wie ist der Ablauf eines Showcases?

Alle ausgewählten Künstler und Ensembles erhalten EINE Auftrittszeit während der IKF (Ausnahme: Walk Acts).

Bühnenzuweisung des Showcases und die Reihenfolge dieser werden von der FWTM, in Absprache mit der Technik festgelegt. Wünsche hinsichtlich des Auftrittstages, der Auftrittszeit oder des Auftrittsortes können nicht berücksichtigt werden.

Wichtig: Bei der IKF gibt es keine normalen Soundcheck-Zeiten. Die Soundcheck-Zeit beträgt in der Regel 10 Min. (15 Min. Bands) in den Einrichtungsblöcken vor dem eigenen Showcase-Block. Zusätzlich bekommt jeder Showcase eine Umbau-/Aufbauzeit von 10 Minten direkt vor dem Aufritt. Dies gilt jedoch nicht als Soundcheck!

NEWCOMER

Alle ausgewählten Künstler und Ensembles erhalten EINE Auftrittszeit am Montag, 25.01.2027.

Bühnenzuweisung des Auftritts und die Reihenfolge dieser werden von der FWTM, in Absprache mit der Technik festgelegt.

Gender Disclaim

Die auf dieser Website gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

 

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